Nürtingen
Ungeimpfte pflegen auch im Kreis Esslingen weiterhin
Bei der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ ist das Gesundheitsamt am Zug. Pflegeheime, Kliniken, Praxen und ambulante Dienste warten erst einmal ab. Ungeimpften Pflegekräften drohen Bußgelder oder sogar Tätigkeitsverbote.
Seit dem 16. März gilt für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und im medizinischen Bereich die bundesweit beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht. Alle Kliniken, Heime und Einrichtungen, Praxen sowie ambulante Dienste waren gesetzlich dazu verpflichtet, all jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Gesundheitsamt zu melden, die bis dahin nicht gegen Corona geimpft waren. 5622 ...