Landkreis Esslingen

Die letzten Corona-Regeln fallen

Nach Karfreitag, 7. April, sind auch die verbliebenen Vorgaben aufgehoben.

Die letzten Pflichten zum Tragen von FFP2-Masken gelten noch bis Freitag. Symbolbild: Just

Das Land Baden-Württemberg hob bereits Ende Februar alle Corona-Verordnungen auf. Weiterhin galt jedoch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch von Arztpraxen, Kliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen sowie von Pflegeeinrichtungen, weil für diese Vorgabe der Bund zuständig ist. Auch das Personal in Gesundheits- und in Pflegeeinrichtungen war bislang noch zum Tragen einer Maske verpflichtet, ebenso Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen, wenn sie ihren privaten Bereich verließen. Für das Personal galt auch noch eine Testpflicht. Alle diese Vorgaben gelten noch bis Karfreitag, 7. April, danach sind sie aufgehoben. Gleichzeitig wird es auch kein kostenloses Testangebot mehr geben.

Ebenfalls aufgehoben wurde bereits vor einigen Tagen die Möglichkeit, sich bei Atemwegserkrankungen telefonisch von einem Arzt krankschreiben zu lassen. Die Pflicht, sich bei einer Infektion abzusondern, wurde bereits im November vergangenen Jahres aufgehoben. Gesundheitsämter und Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie Gesundheitspolitiker im Land und im Bund appellieren jedoch an die Eigenverantwortung, dies dennoch zu tun. Corona-Impfungen sollen ab 8. April auf breiter Front kostenlos möglich sein. Den Rahmen für den Anspruch soll eine Richtlinie geben, die sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission orientiert. Besonders für Menschen im Alter über 60 Jahren und Menschen mit Vorerkrankungen wird das derzeit empfohlen. Impfungen auf Kassenkosten sollen jedoch immer dann möglich sein, wenn sie von ärztlicher Seite aus für erforderlich gehalten werden. ug

Zur Startseite