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Die Corona-Verordnung endet - was sagt die Samariterstiftung in Nürtingen dazu?

Das Land zieht einen Schlussstrich, der Bund jedoch noch nicht ganz. Das Land und auch das Gesundheitsamt des Kreises Esslingen appellieren stattdessen an die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen. Doch was sagt beispielsweise die Samariterstiftung dazu?

Am 1. März endet die Masken- und Testpflicht für Bewohner und Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen. Foto: Adobe Stock
Was gilt nun für die Besucher einer Pflegeeinrichtung? Karin Ammann, Vorständin der Samariterstiftung, vor einem Plakat, das die wichtigsten Infos zusammenfasst. Foto: Müller

Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die immer wieder angepasst werden musste, ist ab sofort aufgehoben. Von verschiedenen Vorschriften hat man sich bereits in den vergangenen Wochen und Monaten verabschiedet. Nun werden verbleibende Regeln zur Masken- und Testpflicht zu den Akten gelegt. Doch noch nicht für alle: Wer Arztpraxen, Kliniken und andere Gesundheitseinrichtungen sowie Pflegeeinrichtungen besuchen möchte, ist noch zum Tragen einer Maske verpflichtet. Dafür ist der Bund zuständig, der diese Vorschrift laut einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg nach heutigem Stand jedoch bis zum 7. April abschaffen will.

Bisher galt noch für das Personal in Gesundheitseinrichtungen ebenso wie für Pflegeeinrichtungen die Pflicht von regelmäßigen Tests und das Tragen von Masken. Auch Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen mussten eine Maske tragen, wenn sie ihren privaten Bereich verließen. Gesundheitsminister Manne Lucha appelliert, auch in Zukunft eigenverantwortlich sich und andere zu schützen.

Für Karin Ammann, ...

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