Helmut Hartmann, Nürtingen. Zum Artikel „Lang soll sie leben“ vom 18. August. Ob das Projekt „Rente ab 67“ gestartet wird, ist in diesem Herbst eine spannende Frage. In dem Gesetz gibt es eine Überprüfungsklausel, die vorsieht, dass vor Inkrafttreten die Situation am Arbeitsmarkt – für Ältere – angeschaut und bewertet wird. Innerhalb der Arbeitnehmerschaft wird dieses Gesetz heftig kritisiert auch, weil heutzutage ganz wenige „Normalbeschäftigte“ das Alter 65 erreichen und vorher meist mit Rentenabschlägen in den Ruhestand gehen.
Die Kritik von Gewerkschaften und Sozialverbänden, dass die beabsichtigte Neuregelung in erster Linie eine Ausweitung der Rentenabschläge bedeute, ist sicher berechtigt. Nach meiner Auffassung ist es unbedingt erforderlich, weg von einer starren Zahl zu kommen und mehr Flexibilität anzubieten. Zum Beispiel: Wer vor 65 in Rente geht, muss Abschläge (0,3 Prozent pro Monat) in Kauf nehmen – wie seither –, wer über 65 bis 67 arbeitet, sollte Zuschläge (0,3 Prozent pro Monat) erhalten. Der Korridor von vier Jahren – 63 bis 67 – würde dann die unterschiedlichen Situationen am Arbeitsmarkt und die gesundheitlichen Belastungen berücksichtigen. Die verschiedenen Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen könnten diese Flexibilität dann noch sinnvoll ergänzen. Ich bin mir sicher, dass ein solcher Korridor von vier Jahren mit dem Fixpunkt Alter 65 eine sinnvolle Lösung sein würde.
Leserbriefe | 30.10.2025 - 05:00
Machterhalt um jeden Preis
Eugen Schnell, Nürtingen. Zum Artikel „Politiker warnen vor Spionage durch AfD“ vom 23. Oktober.
Der Thüringer Innenminister Georg Maier (SPD) sowie der Vorsitzende des Geheimdienst-Kontrollgremiums, Marc Heinrichmann, und Jens Spahn, der ...
Leserbriefe | 30.10.2025 - 05:00
Die wahren S21-Verlierer
Peter Främke, Neckartailfingen. Zum Artikel „Bahn zahlt die Mehrkosten bei Stuttgart“ vom 25. Oktober.
Jetzt ist es vom Gericht endgültig bestätigt, meldet auch die Zeitung auf Seite 11 am 25. Oktober: „Bahn zahlt die Mehrkosten bei Stuttgart 21“. ...