Leserbriefe

Von Schloss und Schlüssel

Wilhelm Prost, Frickenhausen. Zum Artikel „Auch die Homo-Ehe ist Basis von Elternschaft“ am 8. Juni. Die Aussage von Herrn Beck darf nicht unwidersprochen bleiben. Er reduziert die Ehe zu Unrecht auf den Begriff „Verbindlichkeit“. Mit diesem Trick entsteht ein Zerrbild der Wirklichkeit.

Die Ehe ist aber weit mehr, als Herr Beck uns glauben machen will. Die Ehe ist die natürlichste Verbindung zwischen den gegensätzlichen Polen Mann und Frau. Schloss und Schlüssel gehören zusammen. Die Konstellationen Schloss/Schloss oder Schlüssel/Schlüssel ergeben keinen Sinn.

Kinder werden auf natürlichem Weg nur in der Ehe zwischen Mann und Frau gezeugt, geboren und bipolar erzogen. Die Ehe ist gleichzeitig der Ort, an dem die Kinder den wohltuenden und das natürliche Bedürfnis stillenden Gegensatz von Mama und Papa erleben dürfen. Jeder seriöse Kinderpsychologe wird dies bestätigen.

Herr Beck bezeichnet die Gegner als „notorische Verfassungsbrecher“. In diesem Fall sitzen die wahren Verfassungsbrecher in Karlsruhe in Form der sechs Verfassungsrichter. In der Rechtsprechung gibt es den Grundsatz, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Dieser Grundsatz wird hier gegen besseres Wissen gebrochen.

Das Verfassungsgericht beziehungsweise die sechs der acht Richter hebeln mit ihrem Urteil das in unserer Verfassung verankerte Verständnis von Ehe und Familie aus. Es ist äußerst erschreckend und beängstigend, wie die Verfassungsrichter genau das verleugnen, was Grundlage ihrer Arbeit ist.

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