Leserbriefe

Ungerechtes Steuergeschenk

Thomas Hauptmann, Nürtingen. Zum Artikel „Essenspreise sollen vorerst stabil bleiben“ vom 3. Februar.

Verwundert habe ich gelesen, dass Gastwirte aus drei nicht repräsentativen Lokalen die gestiegenen Kosten für Lebensmittel, Energie und Arbeitskräfte nicht ausreichend in ihrer Preiskalkulation berücksichtigt haben und über dadurch entstandene wirtschaftliche Schwierigkeiten berichten. Dabei hätten sie doch bei ihren Gästen für Preissteigerungen Verständnis erwarten können, da diese davon genauso betroffen sind, was auch heißt, dass ihre Einkommen in den vergangenen Jahren gestiegen sind. Warum sollten da nicht auch die Preise in der Gastronomie steigen? Das Zitat von Joannis Malathounis kann man auch als Plädoyer für eine angemessene Preiskalkulation verstehen.

Stattdessen finden es die zu Wort gekommenen Gastwirte gerecht, dass sie künftig nun den ermäßigten Mehrwertsteuersatz zahlen müssen. Jeder hätte gerne mehr Netto vom Brutto. Aber warum soll sich dieser Wunsch gerade für die Gastronomie erfüllen? Dienen ihr die mit öffentlichen Mitteln finanzierten Maßnahmen nicht genauso wie allen anderen? Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt vor allem für die Lieferung von Grundnahrungsmitteln sowie für kulturelle Leistungen. Das Servieren von zubereiteten Speisen gehört wegen des damit verbundenen Service weder zu den einen noch zu den anderen.

Natürlich ist es für die Anbieter bitter, wenn die Konsumenten zurückhaltend mit ihren Ausgaben sind. Aber es ist in unserer Marktwirtschaft nicht Aufgabe des Staates, dieses unternehmerische Risiko auszugleichen, das nicht durch staatliche Maßnahmen verursacht wird. Für dieses zwölfprozentige Steuergeschenk an die Gastronomie habe ich kein Verständnis.

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