Leserbriefe

Streiks zulasten Unbeteiligter

Kuno Giesel, Nürtingen. Zum Leserbrief „Streikrecht ist kein Komfortartikel“ vom 25. April.

Ob Frau Pfuderer beispielsweise als Arbeitgeberin noch genauso an das Grundgesetz denkt, wenn sie „nur“ indirekt von einem Streik betroffen ist, die Mehrkosten für mehrere Monteure selbst tragen muss, weil diese nicht rechtzeitig zum nächsten Einsatz zurückkehren können, und von der Lufthansa lediglich die Übernachtungskosten erstattet bekommt? Oder wenn Frau Pfuderer als Selbstständige aufgrund eines Streiks im Ausland „festhängt“, einen Folgeauftrag absagen muss und dafür keinerlei Ausfallentschädigung erhält?

Vielleicht sollten alle Lufthansa-Gäste einmal gemeinsam für einen Monat „streiken“ und auf andere Fluggesellschaften ausweichen, um ein Zeichen gegen die ständigen Streiks zu setzen. Es geht dabei nicht um ein grundsätzliches Streikverbot, sondern um die Verhältnismäßigkeit und den Schutz der „normalen“ Bevölkerung, die immer wieder die Folgen tragen muss. Denkbar wäre ein sozialverträglicher Streik – wie etwa 2018 in Japan, als Busfahrer streikten, ihren Dienst jedoch weiterhin verrichteten und lediglich auf das Kassieren verzichteten.

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