Leserbriefe

Streikrecht ist kein Komfortartikel

Maike Pfuderer, Stuttgart. Zum Leserbrief „Streiks begrenzen“ vom 18. April.

Ein kurzer Blick ins Gesetz hätte der Debatte gutgetan: Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland schützt das Streikrecht als tragende Säule der Koalitionsfreiheit. Dieses Grundrecht ist kein Komfortartikel, den man bei Unannehmlichkeiten einfach zur Disposition stellt. Arbeitskämpfe sind auch kein Betriebsunfall im ansonsten reibungslosen Ablauf, sondern das legitime Mittel, um Verhandlungen auf Augenhöhe überhaupt zu ermöglichen.

Wer sie auf „stundenweise“ Aktionen zurechtstutzen will, nimmt ihnen gezielt die Wirkung – und nennt das dann Lösung. Dass Streiks stören, ist keine bedauerliche Nebenwirkung, sondern ihr Sinn. Ohne spürbaren Druck bewegt sich erfahrungsgemäß wenig – jedenfalls nicht zugunsten der Beschäftigten. Die Klage über ausgefallene Flüge oder verschobene Termine ist nachvollziehbar. Sie ersetzt aber keine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Frage, warum Menschen überhaupt zu diesem Mittel greifen müssen. Wer das Streikrecht schwächen will, kuriert nicht die Ursache, sondern bekämpft das Symptom – und trifft dabei ausgerechnet diejenigen, die ohnehin die schwächere Verhandlungsposition haben.

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