Maike Pfuderer, Stuttgart. Zum Leserbrief „Streiks begrenzen“ vom 18. April.
Ein kurzer Blick ins Gesetz hätte der Debatte gutgetan: Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland schützt das Streikrecht als tragende Säule der Koalitionsfreiheit. Dieses Grundrecht ist kein Komfortartikel, den man bei Unannehmlichkeiten einfach zur Disposition stellt. Arbeitskämpfe sind auch kein Betriebsunfall im ansonsten reibungslosen Ablauf, sondern das legitime Mittel, um Verhandlungen auf Augenhöhe überhaupt zu ermöglichen.
Wer sie auf „stundenweise“ Aktionen zurechtstutzen will, nimmt ihnen gezielt die Wirkung – und nennt das dann Lösung. Dass Streiks stören, ist keine bedauerliche Nebenwirkung, sondern ihr Sinn. Ohne spürbaren Druck bewegt sich erfahrungsgemäß wenig – jedenfalls nicht zugunsten der Beschäftigten. Die Klage über ausgefallene Flüge oder verschobene Termine ist nachvollziehbar. Sie ersetzt aber keine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Frage, warum Menschen überhaupt zu diesem Mittel greifen müssen. Wer das Streikrecht schwächen will, kuriert nicht die Ursache, sondern bekämpft das Symptom – und trifft dabei ausgerechnet diejenigen, die ohnehin die schwächere Verhandlungsposition haben.
Leserbriefe | 30.05.2026 - 05:00
Bunker statt Blindflug
Sibylle Heller-Scheufele. Zum Artikel „Das Munitionsdepot ist halb mit Erde bedeckt“ vom 19. Mai.
Ich bin doch ein wenig verwundert, warum man in diesen unsicheren Zeiten vorhandene Bunker für viel Geld unter Erdaushub vergräbt. Gleichzeitig gibt es ...
Leserbriefe | 30.05.2026 - 05:00
Staatsräson darf kein Schweigen bedeuten
Gerhard Härer, Aichtal-Neuenhaus. Zum Artikel „Rechte Regierung schürt rechte Gewalt“ vom 22. Mai.
Vielen Dank für diesen Beitrag! Vorab: Die immer wieder aufgeführte „Staatsräson“ verstehe ich so, dass der Staat Israel mit seinen mehrheitlichen ...