Maike Pfuderer, Stuttgart. Zum Leserbrief „Streiks begrenzen“ vom 18. April.
Ein kurzer Blick ins Gesetz hätte der Debatte gutgetan: Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland schützt das Streikrecht als tragende Säule der Koalitionsfreiheit. Dieses Grundrecht ist kein Komfortartikel, den man bei Unannehmlichkeiten einfach zur Disposition stellt. Arbeitskämpfe sind auch kein Betriebsunfall im ansonsten reibungslosen Ablauf, sondern das legitime Mittel, um Verhandlungen auf Augenhöhe überhaupt zu ermöglichen.
Wer sie auf „stundenweise“ Aktionen zurechtstutzen will, nimmt ihnen gezielt die Wirkung – und nennt das dann Lösung. Dass Streiks stören, ist keine bedauerliche Nebenwirkung, sondern ihr Sinn. Ohne spürbaren Druck bewegt sich erfahrungsgemäß wenig – jedenfalls nicht zugunsten der Beschäftigten. Die Klage über ausgefallene Flüge oder verschobene Termine ist nachvollziehbar. Sie ersetzt aber keine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Frage, warum Menschen überhaupt zu diesem Mittel greifen müssen. Wer das Streikrecht schwächen will, kuriert nicht die Ursache, sondern bekämpft das Symptom – und trifft dabei ausgerechnet diejenigen, die ohnehin die schwächere Verhandlungsposition haben.
Leserbriefe | 26.08.2026 - 05:00
Strombilanz mit Lücken
Heinz Vogel, Oberboihingen. Zum Artikel „Null Megawatt als ,gutes Zeichen‘“ vom 19. August.
Im Artikel wird zitiert, dass 60 Prozent des „Stroms“ in Baden-Württemberg von „Erneuerbaren“ kommen. Das stimmt, aber mit Einschränkung. Es sind 60 Prozent ...
Leserbriefe | 26.08.2026 - 05:00
Kein Pakt mit Verfassungsfeinden
Maike Pfuderer, Stuttgart. Zum Leserbrief „Sperrig, aber mutig“ vom 22. August 2026.
Was daran mutig sein soll, mit einer Partei gemeinsame Sache zu machen, die auch in Baden-Württemberg aus gutem Grund vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer ...