Ralf Niebauer, Neckartailfingen. Im Rahmen von steuerlichen Hilfsmaßnahmen und Vergünstigungen wegen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung bereits im März dieses Jahres beschlossen, dass in dem Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 an Arbeitnehmer eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 1500 Euro ausbezahlt werden kann. Seit Beginn der Pandemie überschlagen sich unsere Abgeordneten, Minister bis hin zum Bundespräsidenten in Appellen an die Wertschätzung der Leistung der Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeheimen und betonen dabei immer, dass diese Wertschätzung sich auch in der Bezahlung niederschlagen muss.
Unter diesen Voraussetzungen ist es beschämend, dass es offenbar nicht möglich ist, allen Pflegekräften zumindest zunächst einmal die steuerfreie Coronaprämie von 1500 Euro zu bezahlen. Da zieht man sich dann auf angebliche Zuständigkeitsfragen zurück und die Ausreden, dass das alles zu teuer ist. Das darf beim besten Willen in der momentanen Situation kein Argument sein. Zum einen gehören Krankenhäuser zur Daseinsvorsorge als ureigenste staatliche Aufgabe und sollten mitnichten der Gewinnerzielung dienen. Da wundert es mich schon lange, dass sich niemand aufregt, wenn die Krankenhausträger freudig ihre Gewinne verkünden wie jüngst die Medius-Kliniken mit einem Gewinn von 7,3 Millionen Euro, denn das heißt ja nichts anders, als dass man dem Steuer- und Beitragszahler zu viel Geld abgenommen hat für die Leistungen der Daseinsvorsorge.
Noch mehr Unverständnis kommt auf, wenn wir die aktuelle Situation betrachten. Da werden Rettungspakete von hunderten von Milliarden, auf EU-Ebene sind wir schon bei Billionen angelangt, geschnürt und das Geld zunehmend sinnfrei über das Land ausgeschüttet. Und bei all diesen Summen fehlen dann ein paar Millionen, um den Pflegekräften die von der Regierung beschlossene steuerfreie Sonderzahlung zukommen zu lassen. Das ist einfach nur schäbig und erbärmlich.
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