Ernst Ruttmann, Frickenhausen. Zum Artikel „Arbeitspflicht für Alleinerziehende“ vom 3. August. Hier wird ein in der Sache etwas unzutreffender Eindruck über das seit 1. August 2008 geltende neue Unterhaltsrecht verstärkt. Nichtverheiratete Mütter erhielten zumindest seit 1. Juli 1998 für die Betreuung des Kindes dann drei oder mehr Jahre Unterhalt, wenn sie darlegen konnten, dass wegen der Betreuung des Kindes eine (volle) Erwerbstätigkeit ausschied.
Zunächst verheiratete Mütter haben nach der Trennung oder Scheidung aber neben dem Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes (Betreuungsunterhalt) auch gegebenenfalls länger andauernde andere Unterhaltsansprüche erhalten. Zum Beispiel weil sie mit ihrem zu erzielenden Einkommen den früheren Lebensstandard der Ehe nicht aufrechterhalten können (Aufstockungsunterhalt), sie nicht mehr im vor der Ehe ausgeübten Beruf eine Anstellung fanden, weil sie zu alt sind, die zwischenzeitlich am früheren Beruf geforderten Kenntnisse oder Arbeitsmöglichkeiten fehlen (ehebedingte Nachteile) oder erkrankten und Unterhalt wegen Krankheit erhielten.
Die Unterhaltsänderung vom 1. Januar 2008 wurde im Wesentlichen also nur insoweit an den Unterhalt der nichtehelichen Mutter angeglichen, als die Mutter Unterhalt wegen der Betreuung eines Kindes verlangte. Und da hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) die Anforderungen nochmals verschärft, indem die Mutter des über dreijährigen Kindes nicht mehr automatisch Unterhalt erhält, sondern darlegen muss, weshalb sie weiterhin nicht (voll) arbeiten kann (Kindergartenzeiten, Schulstundenplan, Ferienbetreuung, Krankheit des Kindes und so weiter.). Die übrigen Unterhaltsansprüche der verheirateten Mutter blieben aber weitgehend unangetastet, wenngleich sich einzelne Änderungen ergaben. Dies ist so nicht allgemein bekannt.
Leserbriefe | 30.04.2025 - 05:00
Verhalten ist rücksichtslos
Klaus Bader, Erkenbrechtsweiler. Zum Artikel „Wenn die Steige zur illegalen Rennstrecke wird“ vom 24. April.
Als Einwohner von Erkenbrechtsweiler und direkt Betroffener kann ich mich den Neuffener Beschwerden über Motorradlärm und rücksichtsloses ...
Leserbriefe | 30.04.2025 - 05:00
Egoistische Ziele
Kurt Reinhardt, Wendlingen. Zum Artikel „Es gibt schon einen Präzedenzfall“ vom 1. April.
Wöchentlich, mitunter täglich, erscheint eine Pressemitteilung der Bürgerinitiative „Vereint gegen Fluglärm“. Schnellstens – der Leser könnte fast vermuten: ...