Leserbriefe

Immer mehr Waffen sind keine Lösung

Hartmut Schewe, Aichtal-Neuenhaus. Zum Artikel „Streit zwischen Russland und Ukraine droht zu eskalieren“ vom 28. November. In der dpa-Meldung ist zu lesen, die russische Küstenwache hätte drei Schiffe der ukrainischen Marine daran gehindert, ins Asowsche Meer einzufahren, obwohl die Ukraine als Anlieger noch weitergehende Rechte als andere hat und 2003 zwischen beiden Staaten zusätzlich eine völkerrechtlich bindende bilaterale Vereinbarung getroffen wurde. Das ist richtig, aber dennoch falsch, wenn nicht gar gelogen. Wie das? Es ist vermutlich das älteste rhetorische Mittel, durch Weglassen von Informationen, die zum Sachverhalt gehören, einen falschen Eindruck zu erwecken.

So regelt die UN-Seerechtskonvention die friedliche Durchfahrt von Schiffen durch fremde Hoheitsgewässer. Alle Schiffe müssen zuvor mit vielen Daten angemeldet werden. Für Kriegsschiffe gilt: kein Luftüberwachungsradar, kein Feuerleitradar, kein Sonar, Geschütze ungeladen in Ruhestellung auf null, offene Geschütze beplanen, keine taktische Formationsfahrt und so weiter. Weiter kann der Staat, dessen Hoheitsgewässer durchquert werden sollen, zusätzlich eigene Regeln erstellen, die Russen etwa zum Schutz der neuen Brücke über die Passage. Das würde auch dann gelten, wenn die Annexion tatsächlich stattgefunden hätte, was nicht der Fall ist, auch wenn in den westlichen Medien ständig Gegenteiliges behauptet wird.

Sollten die Ukrainer gegen oben genannte Regeln verstoßen haben, könnten die Russen im Einklang mit dem Völkerrecht die friedliche Durchfahrt verweigern. Vielleicht hat auch eine Seite provoziert? Das alles wissen wir nicht! Aber es stellt sich schon die Frage, was Offiziere des ukrainischen Geheimdienstes auf diesen Schiffen verloren haben. Wie schreibt doch die dpa: „Gemäß Gesetz hätten sie den Seestreitkräften ‚nachrichtendienstlich‘ geholfen, teilte die Behörde in Kiew mit.“

Brauchen die Kapitäne der ukrainischen Marine für die Durchfahrt einer Meerenge geheimdienstliche Hilfe in der Nautik? Das wäre zutiefst beängstigend! Nicht eine der zahllosen Behauptungen und Unterstellungen des Westens gegen Russland wurde belegt! Nicht eine! Das kann jeder auch ohne Hintergrundwissen leicht überprüfen. Zur „Annexion“ der Krim schreibt der Völkerrechtler Prof. Dr. Schachtschneider, Berlin: „Das Selbstbestimmungsrecht der Bürger der Krim kann durch völkerrechtliche Verträge oder die Verfassung der Ukraine nicht aufgehoben werden. Die Krim hatte und hat als autonome Republik jedes Recht, einen eigenen Weg zu gehen und sich von der Ukraine zu separieren. Die Hilfestellung Russlands beim Sezessionsprozess der Krim war verhältnismäßig und kein Verstoß gegen das Völkerrecht.“ Dieser Fall ist nur vor dem UN-Seegericht in Hamburg zu lösen, aber bestimmt nicht mit immer noch mehr Waffen und Kriegsgerät!

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