Matthias Körner, Nürtingen. Zum Artikel „Bundesregierung: Beschneidung soll straffrei bleiben“ vom 14. Juli. Das Grundrecht auf freie Religionsausübung endet meiner Meinung nach genau da, wo Grundrechte anderer – in diesem Fall besonders schutzbedürftiger Kinder – verletzt werden. Aus diesem Grund ist das Urteil des OLG Köln absolut richtig und nur konsequent für einen Rechtsstaat, der sich mit seiner Verfassung und den darin verankerten Grundrechten brüstet.
Nun gilt es zu entscheiden, ob die Grundrechte von Kindern zugunsten religiös verwurzelter Traditionen beschnitten werden. Wir reden hier von Kindern, den Schwächsten in der Gesellschaft, deren besonderer Schutz die Aufgabe des Staates (des Gesetzgebers) sein sollte. Zumindest habe ich dies so verstanden.
Nicht die Menschen haben sich Traditionen zu unterwerfen und anzupassen, sondern die Traditionen den wechselnden Bedürfnissen, Wert- und Moralvorstellungen der Menschen. Das Gleiche gilt für Religionen. Es besteht zum Beispiel auch die Möglichkeit einer symbolischen Beschneidung. Tradition und Moderne wären vereint.
Vielleicht sollten sich die Vertreter der Religionsgemeinschaften lieber um Reformen im eigenen Haus bemühen, als gemeinsam, lautstark und voller Empörung auf ihren religiösen Traditionen zu bestehen. Menschlichkeit hat noch keiner Religion geschadet.
Leserbriefe | 12.09.2025 - 05:00
Weindorf für Reiche?
Peter Främke, Neckartailfingen. Zum Artikel „Schluss mit den Klischees zum Weindorf!“ vom 2. September.
Als ich vor mehr als 30 Jahren aus beruflichen Gründen von Hamburg nach Stuttgart zog, war mein erster Besuch auf dem Weindorf ein bleibendes ...
Leserbriefe | 12.09.2025 - 05:00
Guter Vorschlag
Eberhard Schmid, Aichtal-Grötzingen. Zum Artikel „Brantner fordert Beamten-Reform“ vom 4. September.
Wenn sich Frau Brandtner (Grüne) und Herr Linnemann (CDU) in diesem Punkt einig sind, sollte man auch die SPD davon überzeugen und dieses Vorhaben in ...