Leserbriefe

Der Kommentar ist anmaßend

Bärbel Hausmann, Neuffen. Zum Kommentar „Anmaßend und absurd“ vom 15. Mai. Immer wieder passiert es, dass mir beim Lesen eines Kommentars im Mantelteil der Nürtinger Zeitung die Galle hochkommt. So auch wieder beim Kommentar von Christoph Reisinger. Ein Nebenkläger hat im NSU-Prozess beantragt, das Kreuz im Gerichtssaal abzuhängen. Im Artikel auf der gleichen Seite wie der Kommentar werden sachlich die Rechtslage und die verschiedene Urteile zu ähnlichen Anträgen geschildert. Christoph Reisinger aber weiß genau, was richtig ist. „Keine staatlich garantierten Menschenrechte ohne katholische Naturrechtslehre. Ohne den Grundsatz, dass jeder Mensch ein ureigenes von Gott verliehenes und damit menschlicher Verfügbarkeit entzogenes Lebensrecht besitzt.“

Ich habe nichts dagegen, dass er das so sieht. Aber ich erwarte, dass er auch anerkennt, dass andere dies nicht glauben und sich schlicht dem Humanismus und der Aufklärung verpflichtet fühlt. Der Antrag, das Kreuz abzuhängen, ist für mich durchaus nachvollziehbar, auch wenn dieser aus anderen Gründen erfolgte. Er ist weder anmaßend noch absurd.

Christoph Reisinger aber sagt: „ Aber so zu denken und zugleich Recht vor einem Gericht dieses Landes zu suchen – das geht mit Sicherheit nicht.“ Ja, dieser Kommentar trägt seine Überschrift zu Recht, er ist anmaßend und absurd.

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