Herbert Schölch-Heimgärtner, Neuffen.
Klammheimlich steht die Homöopathie wieder auf der Abschussliste, verwurstelt in einem Wust an weiteren Warken-Sparmaßnahmen. Die Sparkommission behauptet einen „bekannt fehlenden medizinischen Nutzen“ und beruft sich auf eine Studie „Gupta & Mathur“, die man im Internet nur bei diesem Bericht erwähnt findet – sie ist offenbar unbedeutend oder freie Erfindung. Da Leistungen der GKV einem Wirtschaftlichkeitsgebot unterlägen, seien sie zu untersagen. Einsparpotential laut Liste: 0,0 Milliarden.
Der Bericht fußt auf den Daten des Bundesverbands der pharmazeutischen Industrie. Klarer kann man nicht bekennen, wem der Vorschlag dienstbar ist, und: wie ahnungslos die Kommission beim Thema ist – die „Debatte“ hat ihren intellektuellen Tiefststand erreicht.
Eine Studie mit 15.700 Probanden mit homöopathischer Versorgung und gleich großer Vergleichsgruppe mit rein schulmedizinischer Versorgung, von der Securvita bei einem unabhängigen Institut in Auftrag gegeben, weist auf, dass Homöopathie nicht nur wirksam, sondern auch wirtschaftlich, in vielem sogar der rein schulmedizinischen Versorgung deutlich überlegen ist. Die immer wieder behauptete Wirkungslosigkeit der Homöopathie erweist sich im Licht dieser Studie und der Erfahrung vieler Patienten als wissenschaftsresistenter Klamauk.
Will Warken den Vorschlag umsetzen, muss sie tief in die Vertragsfreiheit von Kassen und Patienten eingreifen, das Recht von Patienten und Ärzten auf die Wahl der jeweils geeigneten Therapie abschaffen, zudem verlangt sie von Patienten oder ganzen Familien, die auf homöopathische Behandlung setzen, dass sie Beiträge zahlen müssen für eine Versorgung, bei der sie selbst weitgehend leer ausgehen. Dieses Vorhaben dürfte vor dem Verfassungsgericht landen, und Warken muss fürchten, dass dort verständige Richter urteilen. Die könnten für die Vielfalt entscheiden und der Einfalt Einhalt gebieten.
Leserbriefe | 16.05.2026 - 05:00
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Leserbriefe | 16.05.2026 - 05:00
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