Leserbriefe

Das Grundgesetz gilt auch in der Filderhalle

Peter Främke, Neckartailfingen. Zum Artikel „Roland Klenk beruft sich aufs Grundgesetz“ vom 17. März.

Der Oberbürgermeister Klenk hat Leinfelden-Echterdingen in den letzten Wochen berühmt gemacht, denn für ihn gilt „Artikel 5 Grundgesetz“ auch am 12. Mai, wenn der Schweizer Friedensforscher und Historiker Daniele Ganser seinen Vortrag in der seit langem ausverkauften Filderhalle hält. Es gab Versuche, den OB Klenk zu einem Verbot der Veranstaltung zu zwingen, aber er blieb standhaft und hat sich mit dieser demokratischen Haltung viel Anerkennung erworben. Derselbe Artikel wurde schon seit einiger Zeit in verschiedenen Medien veröffentlicht im Zusammenhang mit den Verbots-Aktionen in anderen Städten. Auch Dortmunds Westfalenhalle sollte gesperrt werden. Aber ein mutiger Richter hat Recht gesprochen: Der angeblich „umstrittene“ Friedensforscher wird natürlich auch in Dortmund auftreten.

In Leinfelden-Echterdingen hat der OB dafür gesorgt, dass dieser brillante und kluge Redner auch in der Filderhalle zu hören und sehen ist. Tausende waren in diesen Tagen schon bei den Vorträgen in Rostock und in Kiel, der Heimatstadt von Professor Bhakdi und seiner Frau, die mit großem Beifall begrüßt wurden. Nachdem während der Corona-Jahre sogar das Grundgesetz in Bund und Ländern weitgehend außer Kraft gesetzt wurde mit den vielen „umstrittenen“ Maßnahmen wie PCR-Tests oder Masken, ist der Oberbürgermeister Roland Klenk ein leuchtendes Vorbild für viele Menschen in der Nach-Corona-Zeit: Das Grundgesetz gilt – auch in der Filderhalle am 12. Mai mit Daniele Ganser.

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