Leserbriefe

Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge

Carla Bregenzer, Sprecherin Arbeitskreis Integration. Zum Leserbrief „Minister Heil will Leistungen für Asylbewerber kürzen“ vom 28. März. Falsche Hoffnungen macht Innenminister Strobl den Handwerkern und Unternehmern in Baden-Württemberg. Diese wollen die Flüchtlinge, die bei ihnen beschäftigt sind, unbedingt behalten. Sie wenden sich seit Monaten an Landes- und Bundespolitiker, eine Bleiberechtsregelung für arbeitende Flüchtlinge zu schaffen.

Der Gesetzentwurf für eine Beschäftigungsduldung von Innenminister Seehofer, auf den sich Strobl jetzt bezieht, ist aber eine böse Mogelpackung. Nur der, der schon 18 Monate arbeitet und der, der gleichzeitig zwölf Monate in Duldung ist, der soll bleiben dürfen. Das sind aber die allerwenigsten, in Frickenhausen zum Beispiel kein einziger. Denn: wessen Asylverfahren abgelehnt wurde und wer deshalb in Duldung fällt und keinen Pass hat, der verliert nach drei Monaten seine Arbeitserlaubnis und damit seine Arbeit. Da ist die Ausländerbehörde des Landratsamtes Esslingen ganz rigide. Wer aber seinen Pass vorlegt, der wird abgeschoben.

Die CDU-Innenminister von Bund und Land müssen denen, die arbeiten und Papiere vorlegen, die Garantie geben, dass sie nicht abgeschoben werden. Nur dann werden Flüchtlinge, Handwerker und Unternehmer von der neuen Bleiberechtsregelung profitieren. Weil sie nach bisherigem Stand keinem hilft, laufen Handwerker und Unternehmer zu Recht ja auch Sturm gegen die vorgesehene Regelung.

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