Jürgen Merkle, Neuffen. Zum Artikel „CDU-Wirtschaftsflügel will Recht auf Teilzeit streichen“ vom 26. Januar.
Die CDU versucht erneut, Arbeitnehmerrechte kleinzuschlagen – diesmal getarnt als Kampf gegen „Lifestyle-Teilzeit“. Frau Connemann tut so, als würden Millionen Menschen nur aus Laune weniger arbeiten wollen. Tatsächlich soll ein bestehender Rechtsanspruch kassiert werden: Wer seine Stunden aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen reduzieren will, soll künftig bittstellerisch vor dem Chef stehen – außer er passt in ein paar enge, politisch genehme Schubladen.
Besonders absurd ist die Frage, wie die CDU das ihren eigenen Freunden in der Wirtschaft erklären will. Wenn „wer mehr arbeiten kann, mehr arbeiten soll“, dann müsste konsequenterweise gelten: Arbeitgeber dürften Menschen, die voll leistungsfähig sind, gar keine Teilzeit mehr anbieten. Erklären Sie das einmal Kliniken, Pflegeheimen, sozialen Diensten und Kitas, deren Stellenausschreibungen seit Jahren voll sind mit 50-, 60- oder 70-Prozent-Jobs – aus betrieblicher Bequemlichkeit, nicht wegen angeblichen „Lifestyles“ der Beschäftigten.
Umgekehrt stellt sich die Frage: Wenn mein Teilzeitwunsch angeblich eine reine „Lebensstil-Laune“ ist – habe ich dann im Gegenzug einen einklagbaren Anspruch, jederzeit wieder in Vollzeit hochgestuft zu werden? Genau diese Debatte fürchten die Arbeitgeber, und die CDU liefert das passende ideologische Schutzschild.
Das Gesamtbild ist eindeutig: Merz wettert gegen Vier-Tage-Woche und Work-Life-Balance, die Arbeitszeit soll auf über zehn Stunden am Tag gedehnt, die telefonische Krankschreibung gestrichen werden – obwohl sie 2025 nur in 0,9 Prozent der Fälle genutzt wurde. Und dann fordert ausgerechnet der KBV-Chef Andreas Gassen die Wiedereinführung von Karenztagen, also unbezahlten Krankheitstagen, während er als Spitzenfunktionär im Gesundheitswesen ein Jahresgehalt in der Größenordnung von mehreren hunderttausend Euro bezieht, finanziert aus Beiträgen der gesetzlich Versicherten. Wer CDU wählt, wählt die Abschaffung von Arbeitnehmerrechten.
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