Nürtingen
Kurioser Fall am Nürtinger Amtsgericht: Erbschleicherei im Igelverein?
Die Anklage lautete Hausfriedensbruch in einem Großbettlinger Pflegeheim. Doch die Geschichte hinter dem Prozess, der am Montag geführt wurde, ist weit verzwickter. Was tatsächlich vorgefallen ist, bleibt aber wohl vorerst im Dunkeln.
NÜRTINGEN. „Seit 20 Jahren habe ich nicht mehr so an einem Prozess gearbeitet“, sagte Alexander Brost. Einen Fall wie diesen hat auch der erfahrene Richter am Nürtinger Amtsgericht nicht alle Tage auf dem Verhandlungstisch. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt. Tränen flossen trotzdem.
Die Staatsanwaltschaft warf den zwei Angeklagten Hausfriedensbruch vor. Sie sollen Anfang Mai vergangenen Jahres eine Bekannte in einem Großbettlinger Pflegeheim besucht haben, obwohl sie dort Hausverbot hatten. Die Bekannte war die Gründerin des Reutlinger Igelschutzvereins, dem beide Angeklagte angehören.
Laut eigener Aussage kennen sich die drei schon seit Jahren. Die Angeklagte habe alles über die Igelpflege von der Dame gelernt, sie leitet die Igelrettungsstation des Vereins. Der Angeklagte sei ein enger Vertrauter gewesen, habe die Dame zu Arztterminen gefahren, über Jahre täglich mit ihr telefoniert und besitze einen Schlüssel zu ihrem Haus. Wie konnte es da zu einem Hausverbot kommen?
Schon vor Jahren erließ die Igelstation-Gründerin eine Generalvollmacht. Ihre zwei Nichten sollten fortan entscheiden können, für den Fall der Fälle. Im September 2024 kam die Tante der beiden ins Pflegeheim. Nach einer Gehirnblutung wurde sie dort palliativ aufgenommen. Die beiden Angeklagten hätten ihre Tante immer wieder besucht, berichtet eine der Nichten. „Ich habe mir damals noch nicht viel dabei gedacht“, fügte sie hinzu.
Nichte vermutete Erbschleicherei
Anfang Oktober habe der Angeklagte eine der beiden Nichten angerufen. Die Vereinsgründerin solle in ein anderes Pflegeheim kommen. Außerdem habe sie ihm gesagt, dass sie ihr Testament ändern wolle. Dort sollten zukünftig der Igelschutzverein und auch die beiden Angeklagten bedacht werden.
Mutmaßlich handelte es sich dabei um viel Geld. Die mittlerweile verstorbene Gründerin des Vereins unterstützte diesen jährlich wohl mit einem fünfstelligen Betrag. Zudem verfügte sie laut mehreren Aussagen über ein Vermögen in Millionenhöhe. Als es um das Testament ging, wurden ihre Nichten hellhörig. Sie vermuteten laut Aussage, dass die Angeklagten sich des Erbes bemächtigen wollen. Daraufhin erwirkten sie ein Hausverbot gegenüber den Angeklagten.
Ende Oktober 2024 sprach auch das Pflegeheim gegenüber den beiden Angeklagten ein Hausverbot aus. Grund war ein Vorfall kurz zuvor. Weil die Vereinsgründerin medizinische Probleme mit ihrem Fuß gehabt haben soll, wollte der Angeklagte sie zu einem anderen Arzt bringen. Dazu habe er den Krankenwagen sowie die Polizei gerufen. „Ich hatte ja ein Hausverbot, aber der Polizist am Telefon hat mir die Anweisung gegeben, in das Pflegeheim zu gehen“, erzählt der Angeklagte.
War das Hausverbot rechtmäßig?
Laut eines Berichts in den Akten des Pflegeheims soll der Vorfall jedoch nicht so friedlich gewesen sein, wie der Angeklagte davon berichtet. Dieser habe während des Versuchs, die Dame aus dem Heim zu holen, das Pflegepersonal vor Ort bedrängt, gab ein Pfleger zu Protokoll. Deswegen erteilte auch die Einrichtung ein Hausverbot. Das sei den beiden Angeklagten jedoch nie zugestellt worden, beteuern die beiden.
Über das Patenkind der Dame informierten sie diese laut Aussage „von den Zuständen“. Schon zuvor habe sie sich immer wieder beschwert, dass die beiden Angeklagten sie nicht mehr besuchen kamen. Am 29. April habe sie dann ein von ihrem Patenkind formuliertes Dokument unterschrieben. Durch dieses sollte die Vollmacht der beiden Nichten so eingeschränkt werden, dass diese nicht darüber entscheiden können, wer sie besuchen darf.
Jeweils am ersten und am dritten Mai besuchten die beiden Angeklagten die Vereinsgründerin daraufhin. Sie waren überzeugt, dass das Hausverbot der Nichten mit dem Schreiben aufgehoben sei, von dem Hausverbot des Pflegeheims wussten sie laut Aussage nichts. Daraufhin rückte die Polizei an.
Geschäftsfähigkeit stand zur Debatte
Fraglich war auch, ob das aufgesetzte Schreiben, das das Hausverbot der Nichten hätte aufheben können, überhaupt rechtmäßig war. Laut einem von der Nichte eingebrachten Gutachten wurde bei der Vereinsgründerin eine Demenz festgestellt. Das hätte sie, je nach Schwere, geschäftsunfähig und das Schreiben damit hinfällig gemacht. Die Heimleitung unterstrich die Diagnose des Psychiaters.
Die beiden Angeklagten teilten diese Einschätzung nicht. Mit Videos und Zeugen wollten sie beweisen, dass die Dame bei vollem Bewusstsein war. „Wir sind hier nicht bei Barbara Salesch“, so der Staatsanwalt, nachdem der Angeklagte erneut auf einen der ungeladenen Zeugen verwies.
Richter Brost bot den beiden wiederholt an, das Verfahren einzustellen. Diese wollten allerdings unbedingt einen Freispruch erwirken. „Ich will einfach einmal Gerechtigkeit erfahren“, so der Angeklagte. Er sei überzeugt, dass all das nicht der Wunsch der Vereinsgründerin war. Mehrmals kämpfte er während des Prozesses mit den Tränen. „Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer das Gleiche“, warnte Brost mit Blick auf das Risiko, den Prozess weiterzuführen.
Nach langem Ringen kämpften sich die beiden durch, das Angebot anzunehmen. Freigesprochen wurden sie dadurch nicht. Auch die tatsächlichen Hintergründe des Geschehens bleiben unverhandelt. „Ich hoffe, Sie können dennoch einen Knopf an die Geschichte dranmachen“, so Brost.