NTZ+ Logo Instagram

Deshalb muss der Brandstifter aus Nürtingen in die Psychiatrie

Im Fall des Serienbrandstifters hat das Landgericht Stuttgart jetzt ein Urteil gefällt. Der Beschuldigte wird freigesprochen, muss aber in eine psychiatrische Klinik.

Das Landgericht in Stuttgart entschied im Prozess gegen einen Brandstifter, dass der 36-Jährige in der Psychiatrie untergebracht wird. Foto: NTZ-Archiv

STUTTGART, NÜRTINGEN. Der 36-Jährige, der zwischen 2023 und 2026 in Nürtingen mehrere Feuer gelegt hatte, wurde vom Landgericht Stuttgart freigesprochen. Da er an einer paranoiden Schizophrenie leidet, ist er nicht schuldfähig. Das Gericht ordnet jedoch an, dass der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

Wie der Vorsitzende Richter in seinem Urteilsspruch ausführt, äußerte sich die psychische Krankheit des Beschuldigten nicht nur in Verfolgungswahn, sondern auch in wahnhaften Vorstellungen, die oft mit Feuer zu tun hatten. So gab er einmal bei der Polizei an, dass er durch ein Feuer seinen verstorbenen Onkel sehen könne. Außerdem legte er Brände auf einem Friedhof, um die Toten zu wecken.

Beschuldigter stellt Gefahr für Allgemeinheit dar

Der Beschuldigte ist außerdem alkoholabhängig. Laut dem psychiatrischen Gutachter, der im Laufe des Prozesses im Landgericht aussagte, trank er als eine Art Selbsttherapie, um die Symptome seiner Krankheit zu betäuben. Bei allen Vergehen, derentwegen er vor dem Landgericht stand, war der Mann stark alkoholisiert. Das Gericht entschied, dass der 36-Jährige aufgrund der mangelnden Impulskontrolle durch den Alkohol und den auf Feuer fixierten Wahn eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Tür im Wohnheim angezündet

In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft waren zunächst zwölf Fälle aufgeführt, die aber nur einen Ausschnitt aus allen Vergehen des Beschuldigten in den letzten Jahren bildeten. Am Ende blieben nur noch fünf Anklagepunkte übrig, die restlichen wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Unter den Taten, die bestehen blieben, war eine versuchte schwere Brandstiftung in der Wohnungslosenunterkunft in Reudern, wo der 36-Jährige damals lebte. Er hatte die Tür eines Mitbewohners angezündet, mit dem er Streit hatte.

Der Beschuldigte nahm das Urteil des Landgerichts an, er wird nicht in Revision gehen.

Zur Startseite

Werbeanzeigen TEST