Neuffen

Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz in Neuffen

NEUFFEN. Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt das Polizeirevier Nürtingen gegen zwei Männer im Alter von 19 und 20 Jahren. Ein Zeuge hatte am Sonntagabend kurz nach 19 Uhr die Polizei alarmiert, nachdem die beiden Verdächtigen vor der Pforte einer Firma in der Daimlerstraße mit Waffen hantiert haben sollen. Ein Dritter soll sie dabei gefilmt haben. Mehrere Streifenwagenbesatzungen rückten daraufhin mit Schutzausstattung aus und nahmen die drei Männer vor Ort vorläufig fest. In ihrem Wagen fanden die Beamten eine Schreckschusswaffe, eine Soft-Air-Waffe, die wie eine Maschinenpistole aussah, und ein Klappmesser. Die Gegenstände sowie Munition wurden sichergestellt.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Personen über 18 Jahren Schreckschusswaffen erlaubnisfrei erwerben und besitzen können, für das Führen in der Öffentlichkeit aber eine behördliche Erlaubnis in Form eines kleinen Waffenscheins erforderlich ist. Außerdem warnt die Polizei davor, in der Öffentlichkeit mit Softair-Waffen zu hantieren. Dies berge ein enormes Gefahrenpotenzial: Andere Personen und insbesondere polizeiliche Einsatzkräfte müssten davon ausgehen, dass ihr Gegenüber eine scharfe Waffe bei sich haben könnte. Da derartige Waffen optisch oftmals nicht von echten Waffen zu unterscheiden seien, sei das Führen in der Öffentlichkeit verboten. Die beiden 19 und 20 Jahre alten Männer und ihr filmender Begleiter wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß entlassen.

Zur Startseite