Nürtingen

Wie lange wünscht man ein „Gutes Neues“?

Was die Regeln der Benimmlehre zum Neujahrsgruß sagen.

Das Jahr ist kaum ein paar Tage alt – schon drängt sich eine kontroverse Frage in den Vordergrund. Foto: AdobeStock/PhotoSG

NÜRTINGEN. Der Blick in den Knigge beruhigt: Ganz so streng war Freiherr von Knigge mit den Neujahrsgrüßen nicht. Nach gängiger Benimmlehre darf ein „Gutes Neues“ durchaus bis Mitte Januar ausgesprochen werden. Vor allem unter Kollegen und im Bekanntenkreis gehört die Formel auch nach den ersten Januartagen noch zum guten Ton.

Spätestens ab Woche drei heißt es allerdings: warten bis zum nächsten Jahr. Oder man setzt auf eine zeitlose Alternative – schlicht „Alles Gute“ zu wünschen geht schließlich immer.

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