Esslingen

Kommentar zum Urteil von Esslingen: Gerechtigkeit fühlt sich anders an

Der Unfallfahrer von Esslingen-Weil wird zwar schuldig gesprochen, gerecht fühlt sich die Strafe aber nicht an, findet der stellvertretende Ressortleiter Matthäus Klemke. Lesen Sie auch den Artikel „Tödlicher Unfall in Esslingen-Weil: Fahrer schuldig gesprochen“.

Die Unfallstelle in Esslingen-Weil. Foto: NTZ-Archiv

ESSLINGEN. Es ist ein Schuldspruch, der sich nicht wie ein Schuldspruch anfühlt. Der 55-jährige Fahrer, der eine Mutter und ihre beiden kleinen Kinder getötet hat, wird zwar verurteilt – verlässt den Gerichtssaal in Esslingen aber als freier Mann.

Im Gegensatz zum Unfallfahrer von Nürtingen, der sich gar nicht vor Gericht verantworten muss, musste sich der Angeklagte hier wenigstens den Angehörigen und der Öffentlichkeit stellen. Und dennoch: Der 55-Jährige geht nach dem Urteil nach Hause, für die Angehörigen bleibt die Leere.

Der Ausgang dieses Verfahrens bleibt unbefriedigend. Zu viele Fragen sind offen geblieben – Fragen, die der Angeklagte hätte beantworten können. Stattdessen hat er geschwiegen und damit das Leid der Familie noch vergrößert. Wie konnte es zu diesem tragischen Unfall kommen? Das bleibt das Geheimnis des Angeklagten. Und weil das Gericht keine Antwort bekam, musste es sich eine konstruieren – eine, die eher an ein schlechtes Drehbuch erinnert als an eine überzeugende Erklärung.

Der Fahrer soll sich vor seinem eigenen Motor erschrocken, Gas und Bremse verwechselt, sich erneut erschrocken, wieder Gas und Bremse verwechselt und schließlich das Lenkrad verrissen haben, bevor er auf den Bürgersteig fuhr und dort eine Familie tötete. Dass sich die Angehörigen im Gerichtssaal eine solch lächerliche Geschichte überhaupt anhören mussten, ist fast schon unverschämt.

Dieses Urteil hinterlässt ein tiefes Unbehagen. Genauso wie die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, im tödlichen Unfall von Nürtingen nicht weiter zu ermitteln. Es fühlt sich falsch an. Es fühlt sich unfair an. Und es wirft eine grundsätzliche Frage auf: Brauchen wir strengere Gesetze? Höhere Strafen? Kann es richtig sein, dass jemand, der durch sein Handeln Menschen tötet – auch ohne Vorsatz – mit einer Bewährungsstrafe davonkommt? Hier muss sich etwas Grundsätzliches ändern. Warum darf es zum Beispiel keinerlei Auswirkungen auf das Strafmaß haben, wenn ein Angeklagter sich entscheidet, zu schweigen, und damit den Angehörigen jede Erklärung verweigert? Wenn Reue und ein Geständnis strafmildernd wirken können – warum soll dann das bewusste Schweigen völlig folgenlos bleiben?

Es geht hier nicht um Abschreckung oder darum, jemanden möglichst hart zu bestrafen. Es geht um Gerechtigkeit für die, die zurückbleiben.

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