Gesund

Besser hören, klarer denken

Der Weg zum Hörgerät: In Deutschland leidet etwa jeder Achte unter Hörproblemen, doch nur ein Drittel davon nutzt eine Hörhilfe. Dabei sind die Anzeichen oft klar: Ein zu lauter Fernseher, weniger Gesprächsbeteiligung oder häufige Missverständnisse. Ein Hörgerät ist dann genau der richtige nächste Schritt.

Ein Hörgerät kann die Lebensqualität erheblich verbessern. Foto: Pixabay

Um ein Hörgerät ohne Zuzahlung zu erhalten, ist allerdings eine Verordnung von einem HNO-Arzt notwendig, der den Grad der Schwerhörigkeit feststellt. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse variiert, daher sollte man sich vor dem Kauf bei der Krankenkasse informieren. Mit der Verordnung vom HNO-Arzt geht es anschließend zum Hörgeräteakustiker, der ein dem aktuellen Stand der Medizintechnik entsprechendes Hörgerät zum Nulltarif anbieten muss. Lediglich die Rezeptgebühr von zehn Euro fällt für gesetzlich Versicherte an. Wichtig ist, sich nicht zu einem teuren Gerät drängen zu lassen und kein Gerät zu kaufen, ohne vorher einen Kostenübernahmeantrag bei der Krankenkasse gestellt zu haben. Die Kasse übernimmt den Festbetrag erst nach schriftlicher Zusage. Alle sechs Jahre kann zudem ein neues Hörgerät beantragt werden. Sollte ein teureres Gerät medizinisch notwendig sein, um eine ausreichende Versorgung sicherzustellen, müssen auch diese Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Hierfür ist ein Antrag bei der Kasse sowie ein ärztliches Attest erforderlich. Die Entwicklung von Hörgeräten hat in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht, sowohl in technischer Hinsicht als auch optisch. Es gibt Geräte, die hinter dem Ohr (HdO) oder im Gehörgang (IdO) getragen werden. HdO-Modelle eignen sich für jede Art der Hörminderung und leiten den verstärkten Schall ins Ohr. IdO-Geräte werden wiederum individuell an den Gehörgang angepasst und bieten dadurch höheren Tragekomfort. nov

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