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Ab März müssen die Kettensägen im Kreis Esslingen schweigen

Die Schonzeit für Gehölze beginnt bald. Das müssen Garten- und Stücklesbesitzer wissen.

Baumfällarbeiten wie hier in Zizishausen, sind nur noch bis Ende Februar erlaubt. Foto: Ralf Just

LANDKREIS ESSLINGEN. Ab Sonntag, 1. März, bis einschließlich 30. September gilt wieder die gesetzlich verankerte Gehölzschonzeit. In dieser „Sommerpause“ dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, sonstige Gehölze, Röhrichte sowie Bäume außerhalb von Wäldern, Kurzumtriebsplantagen und gärtnerisch genutzte Flächen weder geschnitten noch auf den Stock gesetzt oder entfernt werden.

Ziel der Schutzzeit ...

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