Wendlingen
„Wir wollen kein Klageverfahren anstrengen“
Planfeststellungsbeschluss zur Schnellbahntrasse Abschnitt 2.1 a/b Wendlingen–Kirchheim wird von Gemeinderat akzeptiert
Seit Ende der Auslegungsfrist am 1. Juni ist der Planfeststellungsbeschluss für die Neubaustrecke Wendlingen–Ulm, Abschnitt 2.1 a/b Wendlingen–Kirchheim, rechtswirksam. Klagen wären lediglich noch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich. Diesen Weg will die Stadt Wendlingen jedoch nicht beschreiten.
WENDLINGEN. Am Dienstag akzeptierte der Gemeinderat einstimmig den ...