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Spielplatznutzung über Gemarkungsgrenze?

Bürger wünschen sich Anbindung des geplanten Baugebiets "Brücklesäcker" an Spielplatz

WENDLINGEN. Mit einer Empfehlung an den Gemeinderat fasste der Ausschuss für Technik in der letzten Sitzung vor der Sommerpause den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Brücklesäcker". Das kleine Baugebiet mit 0,4 Hektar liegt im Eingangsbereich von Ötlingen und gehört zur Gemarkung Wendlingen. Es grenzt an einen Spielplatz auf Gemarkung Ötlingen. Auf Anregung mehrerer Bürger wird eine Anbindung ...

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