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Radler und Einbahnstraßen

KÖNGEN (sg). In der Einbahnstraße geht es, der Name ist Programm, nur in eine Richtung. Das gilt für Autos und für Radfahrer. Es sei denn, unter dem Schild „Einbahnstraße“ hängt noch ein kleines weißes Schild mit einem Fahrrad und zwei Pfeilen, die in entgegengesetzte Richtungen zeigen. Dann ist es Radfahrern durchaus gestattet, auch entgegen der erlaubten Richtung zu fahren.

In Köngen gibt es ...

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