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Örtlicher Charakter soll erhalten bleiben

Förderrichtlinie für ortsbildverschönernde Maßnahmen

KÖNGEN (gki). Seit 1984 gibt es die Förderrichtlinie für die Verschönerung des Ortsbildes in Köngen. Nach dieser Richtlinie sind auch in der jüngeren Vergangenheit eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt worden wie die Sanierung des Rathauses, der Eintrachthalle, aber auch eine Reihe von Bauvorhaben privater Gebäude. Die Gemeinde will diese Förderung weiter anbieten und hat deshalb entsprechende ...

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