KÖNGEN (pm). Wie geht man mit der Abrechnung für die Betreuung von Kindern während der zweiten Lockdown-Phase um? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Köngener Gemeinderat zum wiederholten Male. Nun lautet die Regelung wie folgt: Die beanspruchte Notbetreuung vom 4. Januar bis 19. Februar 2021 wird tageweise je nach Betreuungsform für die Kindertagesstätten abgerechnet. Für die ...