(pm) Im Eingangsbereich und Hausflur eines Mehrfamilienhauses darf ein Kinderwagen abgestellt werden, solange die Mitmieter im Haus hierdurch nicht erheblich gestört und beeinträchtigt werden. Das gilt nach Informationen des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen selbst dann, wenn das Abstellen des Kinderwagens im Hausflur laut Mietvertrag ausdrücklich verboten ist. Eine entsprechende ...