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Kinderwagen und Rollatoren

(pm) Im Eingangsbereich und Hausflur eines Mehrfamilienhauses darf ein Kinderwagen abgestellt werden, solange die Mitmieter im Haus hierdurch nicht erheblich gestört und beeinträchtigt werden. Das gilt nach Informationen des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen selbst dann, wenn das Abstellen des Kinderwagens im Hausflur laut Mietvertrag ausdrücklich verboten ist. Eine entsprechende ...

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