WENDLINGEN (hh). Den letzten Willen rechtskonform und rechtswirksam zu regeln ist gar nicht so einfach. Um die oft nicht bekannten negativen Folgen der gesetzlichen Erbregelung zu vermeiden, kann jedermann selbst ein Testament mit seinen tatsächlichen Wünschen schreiben. Wie sich die Möglichkeiten der Abfassung des „letzten Willens“ tatsächlich rechtlich und auch finanziell unterscheiden, ist ...