OBERBOIHINGEN. Nach dem Baugesetzbuch obliegt den Gemeinden, eigene Gutachterausschüsse zu bilden. Zu deren Aufgaben gehören unter anderem Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken anzufertigen, Kaufpreissammlungen auszuwerten und zu führen sowie Bodenrichtwerte zu ermitteln.
Am 31. Januar 2020 endet die laufende Amtsperiode des Gutachterausschusses der Gemeinde ...