NTZ+ Wendlingen
Feldhecken: Zuhause für Igel, Hasen und Vögel
Dr. Beate Hüttenmoser (HfWU) erklärt, warum Hecken und Sträucher von Zeit zu Zeit „auf den Stock gesetzt“ werden müssen
OBERBOIHINGEN (hfwu/sg). Nur bis Ende Februar dürfen Bäume gefällt und Hecken zurückgeschnitten werden – so will es das Bundesnaturschutzgesetz. Dort werden nämlich bundeseinheitlich Fäll- und Schnittverbote in der Baum- und Gehölzpflege geregelt Diese Regelungen betreffen Bäume, Hecken, lebende Zäune, Sträucher und weitere Gehölze, die zwischen dem 1. März und dem 30. September nur in genehmigten Ausnahmefällen gestutzt oder gefällt werden dürfen.
Nun fiel einer aufmerksamen Leserin auf, dass nun, so kurz vor dem Beginn der „Schonzeit“, um die Felder der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt ...
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