NTZ+ Wendlingen
Eine Gefahr für die Allgemeinheit
Angeklagter wird in psychiatrischem Krankenhaus untergebracht
WENDLINGEN/STUTTGART. Der Angeklagte sei uneinsichtig und nicht bereit, freiwillig seine Wahnvorstellungen, verbunden mit einem krankhaften Realitätsverlust behandeln zu lassen, meinte der Vorsitzende Richter der 9. Schwurgerichtskammer am Landgericht Stuttgart, Jörg Geiger, und ordnet daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der 24-Jährige stelle eine Gefahr für die ...