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Verfahren gegen Mann in Köngener Pflegeheim: Angeklagter ist nicht schuldfähig

Freiheitsentziehende Unterbringung ist nicht verhältnismäßig, urteilten die Richter

KÖNGEN/STUTTGART. Ein Urteil fiel am Mittwoch im Verfahren gegen einen Mann, dem vorgeworfen wurde, in einem Köngener Pflegeheim eine Mitbewohnerin zu Boden gestoßen und so grob behandelt zu haben, dass sie schwere Prellungen davongetragen hat. Die Vorsitzende Richterin Hillenbrand entschied, den Antrag auf Sicherungsverwahrung in einem psychiatrischen Krankenhaus zurückzuweisen. Als nicht ...

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