WERNAU. Im Rathaus der Stadt Wernau gilt ab Montag, 6. Dezember, die 3-G-Regel. Die 3-G-Regel gilt für den allgemeinen Publikumsverkehr im Quadrium. Strengere Regeln gelten für Besucher von öffentlichen Veranstaltungen im Tagungszentrum und in der Stadthalle. Die Stadtverwaltung bittet die Bürger, sich mit Anliegen vorrangig per Post, E-Mail oder telefonisch zu melden. Bei Anliegen, die persönlich erörtert werden sollen, wird um eine rechtzeitige Terminvereinbarung mit den zuständigen Mitarbeitenden gebeten. pm
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