(pm) Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg hat neueste Informationen über Ausnahmeregelungen für die Nutzung von Stilllegungsflächen 2006. Mitgeteilt wird: Die EU-Kommission hat das Anliegen des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, die Nutzung des Aufwuchses von Stilllegungsflächen zur Viehfütterung ohne Verlust der Betriebsprämie in von der Trockenheit ...
Mit
weiterlesen
Im ersten Monat für nur 2,90 €.
Jetzt bestellenSie sind bereits Abonnent? ANMELDEN
Zurück zur NTZ Startseite