Die Fußballer in Württemberg können den Verein grundsätzlich nur vom 1. Juli bis 31. August eines Jahres oder im Januar des folgenden Jahres wechseln. „In der zweiten Wechselperiode ist die Zustimmung des abgebenden Vereins zwingend notwendig und kann nicht durch die Zahlung einer pauschalierten Entschädigung ersetzt werden“, heißt es auf der Homepage des Württembergischen Fußballverbandes (WFV). Eine Ausnahme gibt es freilich: Ein Spieler kann auch ohne Zustimmung des abgebenden Vereins und außerhalb der Wechselperioden ein Spielrecht für einen anderen Verein erhalten, wenn er nachweislich ...
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