Mit der jüngsten Änderung der Corona-Verordnung passt das Land Baden-Württemberg die generellen Regelungen und die Notbremsen-Regelung an die neuen, bundeseinheitlichen Vorgaben an. Die zentrale Botschaft für den Sport: Kinder unter 14 Jahren dürfen nun auch bei einer Inzidenz über 100 trainieren – kontaktlos in Fünfer-Gruppen. Anleitungspersonen brauchen jedoch einen durch eine offizielle Stelle ...