Der Einspruch des TSV Jesingen gegen die Wertung der 1:2-Niederlage am 27. September beim FC Eislingen ist auch in zweiter Instanz zurückgewiesen worden. Die „Gerstenklopfer“ hatten einen Regelverstoß des Schiedsrichters moniert, der unmittelbar vor dem Eislinger Siegtreffer den Ball berührt hatte und das Spiel weiterlaufen ließ, anstatt Schiedsrichterball zu geben. Nachdem das Sportgericht ...