Die Berufung des TSV Köngen gegen das Urteil des Sportgerichts der Verbands- und Landesligen gegen die 0:3-Wertung der am 8. Mai beim TSV Bad Boll abgebrochenen Partie hat das Verbandsgericht des Württembergischen Fußballverbandes (WFV) in der Besetzung Müller-Metge als Vorsitzender, Hälbig, Lindhauer, Mutzbauer und Schneck als Beisitzer, am Dienstag als unbegründet zurückgewiesen. Die Köngener ...