Der Einspruch des TSV Lichtenwald gegen die Wertung der Partie gegen die TSV Oberensingen (0:2) in der Kreisliga A 1 wurde durch das Präsidium des Württembergischen Fußballverbandes (WFV) als „zulässig, jedoch unbegründet“ zurückgewiesen. Der TSVL muss die Kosten des Verfahrens tragen und steht somit als Absteiger fest.
Die Partie war kurzfristig abgesetzt worden, nachdem das Vereinsheim der TSV ...