Das Sportgericht Neckar-Fils hat den Spielabbruch vom zweiten Spieltag zwischen dem TSV Altdorf II und dem TSV Oberboihingen II den Gästen angelastet. Die Partie, die am 21. August beim Stande von 2:2 in der 44. Minute abgebrochen worden war, weil die TSVO-Kicker das Spielfeld verlassen hatten und nicht mehr bereit waren, weiterzuspielen, wird mit 3:0 für Altdorf gewertet.
Oberboihingens ...