Seit Anfang der Woche ist in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung Sport in Kraft. Während es für den Sport im Freien keinerlei Einschränkungen oder Vorgaben mehr gibt, ist der Zutritt zu geschlossenen Räumen wie der Kabine nur noch mit 3-G-Nachweis erlaubt. Der Heimverein ist als Hausrechtsinhaber verpflichtet, die Regelungen auf dem eigenen Sportgelände umzusetzen.
Um eine praktikable ...