Sportvereine und Sportverbände werden finanziell entlastet, wie der Württembergische Landessportbund (WLSB) auf seiner Homepage mitteilt. Für die mit der GEMA getroffenen Vereinbarungen (Lizenzierungen) zur Musiknutzung, gilt rückwirkend ab dem 16. März folgende Maßnahme: „Für Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der ...