Eine Ansiedlung im Gewerbegebiet „Im Trieb“ ist laut Regionalverband Neckar-Alb nicht mit dem Regionalplan und dem Bebauungsplan vereinbar.
Mara SanderNürtinger Zeitunghttps://www.ntz.de/template/images/ntz-logo.svg22261 Veröffentlicht: 02.05.2025 - 18:00Eine Ansiedlung im Gewerbegebiet „Im Trieb“ ist laut Regionalverband Neckar-Alb nicht mit dem Regionalplan und dem Bebauungsplan vereinbar.
Der Regionalplan begrenzt die Ansiedelung von Einzelhandel in Grafenberg.Foto: Gemeinde Grafenberg
Dirk Seidemann, Regionalverbandsdirektor Neckar-Alb.Foto: Mara Sander
GRAFENBERG. Für das dritte Grundstück im neuen Gewerbegebiet „Trieb“ gibt es zwar mehrere Interessenten aber auch strikte Vorschriften, was dort angesiedelt werden kann und was nicht. Die sind im Bebauungsplan, den der Gemeinderat in Abstimmung mit dem Regionalverband Neckar-Alb beschlossen hat, festgelegt. Erläuterungen ...