Landkreis Esslingen
Weitere Fälle von Geflügelpest im Kreis Esslingen – Stallpflicht ausgeweitet
Zu den Tieren, die vor einer Ansteckung geschützt werden müssen, gehören neben Hühnern auch Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus.
Das Landratsamt Esslingen hat aufgrund weiterer Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln die Aufstallungspflicht für Geflügel auf den gesamten Landkreis erweitert. In einem 500 Meter breiten Korridor zu beiden Seiten des Neckars muss Geflügel bereits seit dem 10. Februar in Ställen gehalten werden. Bei einer in Oberesslingen aufgefundenen Möwe hat das Untersuchungsamt in Fellbach nun ebenfalls Vogelgrippeviren festgestellt. Proben einer weiteren Möwe befindet sich noch in der Abklärung. Zudem melden benachbarte Landkreise weitere Fälle in unmittelbarer Nähe zur Kreisgrenze. Vor diesem Hintergrund muss zwischen Schurwald und Albtrauf von einer steigenden Infektionsgefahr für Wildvögel und Geflügel ausgegangen werden. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Landratsamt Esslingen erweitert die Aufstallungspflicht für Geflügel mit Allgemeinverfügung vom 24. Februar entsprechend auf das gesamte Kreisgebiet. Die Haltung von Geflügel hat für die nächsten Wochen nur noch in geschlossenen Ställen zu erfolgen. Alternativ kann ein Freilauf genutzt werden, wenn er sicher vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützt. Die Maßnahme ist zunächst bis zum 31. März befristet. Sie betrifft etwa 1700 Geflügelhaltungen, von großen landwirtschaftlichen Betrieben bis zu den privaten Kleinsthaltungen. Zu den Tieren, die vor einer Ansteckung geschützt werden müssen, gehören neben Hühnern auch Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus. la
Die Allgemeinverfügung ist auf der Startseite des Landkreises unter dem Titel „Allgemeine Informationen“ und unter „Ausschreibungen/Bekanntmachungen“ abrufbar unter www.landkreis-esslingen.de
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