Landkreis Esslingen
Wasserentnahme bleibt im Kreis Esslingen untersagt
Landratsamt verlängert das Verbot für Oberflächengewässer bis Ende September
LANDKREIS ESSLINGEN. Die seit Juni geltende Rechtsverordnung, die eine Wasserentnahme aus Oberflächengewässern untersagt, wird bis zum 30. September dieses Jahres verlängert. Das teilt das Landratsamt Esslingen mit.
„Wir hatten zwar in den vergangenen Wochen im Landkreis Esslingen immer wieder ergiebige Niederschläge. Diese haben jedoch nur eine kurzfristige Erhöhung der Gewässerpegel zur Folge“, sagt Katrin Ilg, die Leitung des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz im Landratsamt Esslingen. „Nach wie vor nehmen Böden und Vegetation den Großteil der Niederschläge auf. Eine nachhaltige Entspannung der Niedrigwassersituation ist bisher leider nicht in Sicht.“
Garten gießen aus dem Bach verboten
Die Rechtsverordnung untersagt weiterhin sowohl die Entnahme mittels einer Pumpe als auch das Schöpfen mit Eimern oder Gießkannen, den sogenannten Gemeingebrauch. Ebenfalls reglementiert ist die Entnahme größerer Wassermengen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. In den Auflagen ist ein Pegel festgesetzt, unterhalb dessen die Wasserentnahme untersagt ist.
Die Gewässerpegel im Landkreis Esslingen können auf der Webseite der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg abgefragt werden unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de. Informationen zum Niedrigwasser gibt es beim Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg unter www.niz.baden-wuerttemberg.de. Die aktualisierte Rechtsverordnung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Esslingen unter www.landkreis-esslingen.de in der Rubrik „Bürgerservice – Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
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