Landkreis Esslingen

Führerschein-Umtausch im Kreis Esslingen: Der nächste Stichtag ist Donnerstag

Bis 19. Januar sind bestimmte Inhaber von Fahrerlaubnissen verpflichtet, diese gegen das neue, fälschungssichere Dokument der Europäischen Union einzutauschen. Bis zum Jahr 2033 folgen schrittweise weitere Führerscheininhaber.

Alte Führerscheine werden schrittweise aus dem Verkehr gezogen. Foto: Just

Der 19. Januar ist in den nächsten Jahren das Datum, zu dem Führerscheine umgetauscht sein müssen. Noch bis zum Donnerstag sind die Geburtsjahrgänge von 1959 bis 1964 an der Reihe. Davon betroffen sind zunächst nur alle Inhaber von grauen oder rosaroten Formaten in Papierform.

Notwendig wird das durch die aktuelle Führerscheinrichtlinie der EU. Mit dieser soll in der Europäischen Union ein einheitlicher und fälschungssicherer Führerschein im Scheckkartenformat eingeführt werden. Damit die Behörden nicht überfordert werden, ist eine schrittweise Umsetzung der Richtlinie bis zum 19. Januar 2033 möglich.

In Deutschland begann der Umtausch im vergangenen Jahr für die Jahrgänge von 1953 bis 1958. Alle Jahrgänge davor können ihren alten Führerschein bis 2033 behalten. Im Zeitraum bis zum 19. Januar 2024 beziehungsweise 2025 sind jeweils sechs weitere Jahrgänge bis zum Jahrgang 1971 oder später an der Reihe. Ab dem Jahr 2026 gilt für die Umtauschpflicht das Ausstellungsdatum des Führerscheins, beginnend mit dem Jahr 1999 und dem Umtauschstichtag 19. Januar 2026. Ab dem Ausstellungsjahr 2008 geht es mit dem Stichtag 19. Januar 2029 im Jahresrhythmus weiter bis zum Ausstellungsdatum 2012 mit dem Stichtag im Jahr 2033.

Den Führerschein möglichst früh vor dem pflichtgemäßen Termin umzutauschen, ist jedoch nicht ratsam, da der neue Führerschein ab dem Ausstellungsdatum dann nur noch für 15 Jahre gültig ist. Auf die allzu lange Bank sollte der Umtausch aber auch nicht geschoben werden, wird doch der Antrag auf die Führerscheinstellen gegen Ende des Jahres erfahrungsgemäß immer größer, was die Bearbeitungsdauer verlängern kann. Eine Kulanzfrist beim Bußgeld von zehn Euro, wie im letzten Jahr, als die Ämter wegen der Pandemie stark belastet waren, gibt es übrigens nicht mehr.

Der Umtausch ist bei der Führerscheinhauptstelle des Landratsamtes Esslingen möglich, die sich in den neu bezogenen Verwaltungsgebäuden in Plochingen, Am Aussichtsturm 7, befindet. Umgetauscht werden kann außerdem in Landratsamts-Außenstellen in Nürtingen in der Europastraße sowie in Filderstadt-Bernhausen und in Kirchheim. Wird beim Landratsamt oder den Außenstellen beantragt, wo gleichzeitig der alte Führerschein entwertet wird, kann einem der neue Schein auf Wunsch zugesandt werden.

Den Antrag auf Umtausch nehmen jedoch auch die Bürgermeisterämter entgegen, die ihn dann an das Landratsamt weiterleiten. Allerdings muss der neue Führerschein in diesem Fall dann nach einer Benachrichtigung in den Führerscheinstellen abgeholt werden, weil nur dort der alte Führerschein entwertet werden kann.

Dieser kann als Erinnerung mit nach Hause genommen werden. Bei der Antragstellung mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein, außerdem wird eine Gebühr erhoben.

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