(pm) Die Frage nach der passenden Miethöhe ist für das Landratsamt vor allem dann wichtig, wenn es die Miete im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung durch das Jobcenter und das Kreissozialamt bezahlt. Wie alle Kommunen in Deutschland muss der Landkreis, als Träger für die Kosten der Unterkunft nach den SGB II und SGB XII, den Spagat schaffen, einerseits bedürftigen Bürgern ...